Explosionsschutz

Betriebe, welche mit brennbaren Flüssigkeiten, Stäuben oder Gasen umgehen und/oder diese Stoffe lagern, sind gehalten, die Explosionsgefährdungen zu beurteilen und Schutzmassnahmen umzusetzen. Es wird erwartet, dass diese Tätigkeiten in einem Explosionsschutzdokument festgehalten werden. Die Anforderungen an ein solches Dokument sind im Suva Merkblatt 2153 umschrieben. Gerne unterstützen wir Sie bei den Beurteilungen zu den Explosionsgefährdungen, der Ableitung von Schutzmassnahmen und bei der einschlägigen Dokumentation.