Chemikalien und Gefahrgüter

Inverkehrbringer von Chemikalien müssen diese grundsätzlich eigenverantwortlich einstufen, korrekt kennzeichnen, vorschriftsgemäss verpacken und gegebenenfalls ein so genanntes Sicherheitsdatenblatt erstellen. Falls Sie Mischungen, z.B. Reinigungsmittel oder Farben in Verkehr bringen und unsicher sind, wie diese einzustufen sind, erledigen diese für Sie oder unterstützen sie dabei, damit Ihre Produkte stets rechtskonform auf dem Markt sind.

Gerne helfen Ihnen unsere Chemiker auch bei der Klassierung von Gefahrgütern, welche Sie auf der Strasse oder mit der Bahn versenden möchten.

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