Explosionsschutz

Beim Lagern und beim Umgang mit brennbaren Stoffen, wie z.B. leichtbrennbaren Flüssigkeiten, brennbaren Gasen oder brennbaren Stäuben, können explosionsfähige Atmosphären entstehen. Die Arbeitgeberin muss zum Schutz der Mitarbeitenden alle Massnahmen treffen, um das Entstehen solcher Atmosphären zu verhindern bzw. einzuschränken und das Vorhandensein wirksamer Zündquellen zu vermeiden. Die Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (Suva, Kantonale Arbeitsinspektorate, Seco) erwarten in der Regel, dass Betriebe mit solchen Explosionsgefährdungen ein so genanntes Exploionsschutzdokument erstellen, in dessen Rahmen Gefährdungen beurteilt und Schutzmassnahmen gemäss dem aktuellen Stand der Technik abgeleitet und dokumentiert werden. Unsere Sicherheitsingenieure und Chemiker unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Explosionsschutzdokumentation.

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