Arbeitssicherheit

Seit dem 1. Februar 2007 gilt die so genannte ASA-Richtlinie (EKAS-Richtlinie 6508). ASA ist die Abkürzung für "Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit". Für Unternehmen, welche die gesetzlichen Obliegenheiten nicht mit eigenen Mitarbeitern (Beschäftigung von ASA, bzw. Ausbildung von Mitarbeitenden zu ASA) umsetzen können oder möchten, bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Mandate als externe Spezialisten der Arbeitssicherheit ("ASA-Beizug")
Unterstützung beim Aufbau von Sicherheitssystemen (EKAS-System, SN EN 45001:2018)
- Gefährdungsermittlungen mit Massnahmenplanung gemäss STOP-Prinzip
- Risikobeurteilungen nach anerkannten Verfahren
- Erstellen von Explosionsschutzdokumenten (siehe auch Explosionsschutz)
- Technische und organisatorische Massnahmen zur Berufskrankheiten-Prophylaxe
- Arbeitshygienische Untersuchungen, Messungen und Beurteilungen
- Mikrobiologische Messungen/Untersuchungen und Beurteilungen
- Ergonomische Beratung und Analyse von industriellen und gewerblichen Arbeitsplätzen
Kurse und Schulungen zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz; dezentral oder In-House
- Ausbildung zum Spezialisten, zur Spezialistin in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Möchten Sie wissen, ob Sie unter die Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit fallen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.