Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen zur Arbeitssicherheit nach Unfallversicherungsgesetz und zum betrieblichen Gesudheitsschutz gemäss Arbeitsgesetz.
Betriebe, welche mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben umgehen, sind gehalten, die Explosionsrisiken zu beurteilen und Schutzmassnahmen umzusetzen.
Bringen Sie Chemikalien in Verkehr, oder befördern Sie gefährliche Güter, unterstützen wir Sie kompetent bei der Einstufung/Klassierung von Chemikalien und gefährlichen Gütern.