Die "klassische" Arbeitssicherheit ist in der Schweiz gesetzlich im Unfallversicherungsgesetz (UVG) und und der Unfallverhütungsverordnung (VUV) geregelt. Art. 11a VUV schreibt vor, dass Arbeitgeber Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen müssen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und für deren Sicherheit erforderlich ist. Die EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert diese sogenannten Beizugspflicht und ergänzt diese Obliegenheit mit der Forderung zu einer systematischen Prävention. Es wird erwartet, dass in das betriebliche Sicherheitssystem auch der Gesundheitsschutz einfliesst, dessen rechtliche Regelung das Arbeitsgesetz (ArG) und die zugehörigen Verordnungen zum ArG vornehmen. Wir bieten useren Kunden den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) und Unterstützung bei der Einführung von ASGS-Systemen. Selbstverständlich stehen wir gerne auch für spezifische Fragenstellungen zu ASGS zur Verfügung.