Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden vor Unfällen und Krankheiten nach Massgabe des akuellen Stands der Technik zu schützen (siehe Artikel 82 Unfallversicherungsgesetz und Artikel 6 Arbeitsgesetz). Ist der Arbeitgeber selbst nicht ausreichend in der Lage zu beurteilen, welche Schutzmassnahmen erfahrungsgemäss notwendig sind, muss er sogenannte Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beiziehen. Unsere ASA (Sicherheitsigenieure und Chemiker) unterstützen Sie gerne bei der Einführung von Arbeitssicherheitssystemen und bei spezifischen Fragestellungen, z.B. im Rahmen von Arbeitsplatzbeurteilungen, Gefährdungsermittlungen und Risikobeurteilungen.

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